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Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Rotavirus-Infektionen erkrankt
    oder
  • dessen verdächtig sind.

Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn nach ärztlichem Urteil (mündlich oder schriftlich) eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist

Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung:

  • Kinder unter sechs Jahren dürfen erst dann wieder in den Kindergarten oder die Kinderkrippe, wenn sie mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren.

Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, solange keine Symptome auftreten.

 zum Meldeformular


Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr