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Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen.
Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung

  • betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt
  • oder dessen verdächtig sind.

Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn nach ärztlichem Urteil (mündlich oder schriftlich) eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung:

  • In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden.

Kontaktpersonen können die Einrichtung besuchen, solange keine Symptome auftreten.

 zum Meldeformular

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr