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Rohe Lebensmittel sollten stets bei Kühlschranktemperatur gelagert werden. Bei der Zubereitung von Lebensmitteln (insbesondere Fleisch) sollte beachtet werden, dass die Speisen gut durchgegart sind (Kerntemperatur mindestens 70°C für 10 min.).

Insbesondere Kinder, ältere Menschen, Schwangere und immunsupprimierte Personen sollten tierische Produkte grundsätzlich nur durchgegart oder pasteurisiert zu sich nehmen. Auf den Genuss von tierischen Produkten, die nicht erhitzt werden können, z.B. Rohwurst, Rohmilchkäse, sollten diese Personen (auch wegen der Möglichkeit anderer bakterieller Verunreinigungen) verzichten.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
08151 148-11292
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/

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