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Was leistet das Landratsamt Starnberg?

  • Beratung der leiblichen Eltern, Aufzeigen von möglichen Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe.
  • Vermittlung des Kindes und Begleitung des gesamten Hilfeprozesses.
  • Die sozialpädagogische Fachkraft des Jugendamts ist bezüglich des Pflegeverhältnisses während des gesamten Hilfeprozesses Ansprechpartner für die leiblichen Eltern und die Pflegeeltern.
  • Regelmäßige Hilfeplanung mit allen Beteiligten.
  • Beratung der Pflegefamilien im Zusammenhang mit dem Pflegeverhältnis und der Erziehung und Entwicklung des Kindes.
  • Bei besonderem Bedarf kann für Pflegeeltern Supervision von externen Supervisoren angeboten werden.
  • Zahlung von Pflegegeldleistungen, gestaffelt nach dem Alter und gegebenenfalls nach dem besonderen Bedarf des Kindes. Das Pflegegeld setzt sich aus dem Unterhalt für das Kind und einem Beitrag für die erzieherische Leistung zusammen.
  • Übernahme der Unfallversicherung und bei Bedarf Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung für die Pflegeperson.
  • Veranstaltungen für Pflegeeltern und -familien (Fortbildungen, Pflegeelternausflug etc.).

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr