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Erkrankte sollten während der akuten Phase der Erkrankung (Durchfall, Erbrechen) außer zur Betreuungsperson möglichst keinen Kontakt zu anderen Haushaltsmitgliedern oder anderen Personen haben.

Durch Erbrochenes oder durch Stuhl kontaminierte Gegenstände und Flächen (z.B. Waschbecken, Toiletten, Türgriffe, Böden) sollten unter Benutzung von Haushaltsgummihandschuhen gründlich gereinigt werden.

Hierbei ist darauf zu achten, dass es dadurch nicht zu einer Weiterverbreitung kommt (z.B. durch Verwendung von Einwegtüchern und deren anschließende Entsorgung).

Erkrankte sollten möglichst keine Speisen für andere zubereiten. Geschirr kann wie üblich gereinigt werden.
Wäsche sollte mit einem Vollwaschmittel bei Temperaturen von mindestens 60° gewaschen werden.

Da das Virus nach Abklingen der akuten Krankheitssymptome in der Regel noch 1 - 2 Wochen im Stuhl ausgeschieden werden kann, müssen die genesenen Personen zumindest für diesen Zeitraum auf eine intensive Toiletten- und Händehygiene achten.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-11292
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