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Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder als Schmierinfektion durch Kontakt mit infektiösem Speichel.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht 1 Woche vor bis 9 Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung. Sie ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
08151 148-11292
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/

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