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Die Ansteckung erfolgt vor allem von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion über die Hände. Auch über verunreinigte Gegenstände wie Türklinken, Handläufe, Griffe, Kathetern ist eine Übertragung möglich.

Zudem kann durch die Aufnahme von Toxinen in von S. aureus in kontaminierten Lebensmitteln eine Lebensmittelvergiftung entstehen. Durch die hohe Hitzestabilität werden diese Toxine auch bei der Lebensmittelzubereitung nicht abgetötet.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht prinzipiell solange, wie die Erreger nachgewiesen werden können.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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