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Weiterer Ausbau der Online-Dienste

Das Landratsamt Starnberg erweitert schrittweise sein Angebot an Online-Diensten für Bürgerinnen und Bürgern, sowie Untenehmen. Dies erhöht unseren Kundenservice und macht eine Vorsprache im Landratsamt Starnberg in vielen Fällen überflüssig.
Wir setzen in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern die Anforderungen des Onlinzezugangsgesetztes (OZG) um. Der rechtliche Rahmen für E-Government in Bayern beruht auf dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG) .
Für die Erledigung ihrer behördlichen Angelegenheiten stehen Ihnen unser Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiterhin im persönlichen Kontakt zur Verfügung.

Online-Verfahren im BayernPortal

Der Freistaat Bayern bietet im » BayernPortal eine wachsende Anzahl von Online-Verfahren an.
Damit können Sie etliche Verwaltungsdienstleistungen bereits elektronisch nutzen.

Übersicht der Online-Verfahren im BayernPortal

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr