Weiterer Ausbau der Online-Dienste
Das Landratsamt Starnberg erweitert schrittweise sein Angebot an Online-Diensten für Bürgerinnen und Bürgern, sowie Untenehmen. Dies erhöht unseren Kundenservice und macht eine Vorsprache im Landratsamt Starnberg in vielen Fällen überflüssig.
Wir setzen in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern die Anforderungen des Onlinzezugangsgesetztes (OZG) um. Der rechtliche Rahmen für E-Government in Bayern beruht auf dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG) .
Für die Erledigung ihrer behördlichen Angelegenheiten stehen Ihnen unser Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiterhin im persönlichen Kontakt zur Verfügung.
Online-Verfahren im BayernPortal
Der Freistaat Bayern bietet im » BayernPortal eine wachsende Anzahl von Online-Verfahren an.
Damit können Sie etliche Verwaltungsdienstleistungen bereits elektronisch nutzen.