Motorboote, Elektromotorboote und Segelboote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee
BITTE BEACHTEN:
Aufgrund der Gefahr durch die Quagga-Muschel ist es bis auf unbestimmte Zeit nicht möglich, eine kurzfristige "Ausnahmegenehmigung für ein Segelboot oder ein Elektromotorboot" ("Urlaubergenehmigung") zu stellen.
Quagga Muschel / Landratsamt Starnberg Online
Stand: Juli 2026
Infoblätter und Formulare (Motorboote, Elektromotorboote, Segelboote)
Allgemein / Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee
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Starnberger See (Formulare)
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Pilsensee / Wörthsee (Formulare)
Befahren des Starnberger Sees mit Motorbooten
Für die Motorbootgenehmigungen am Starnberger See gibt es ein festes Kontingent von 280 privaten Lizenzen. Alle Bewerber müssen sich vorab in eine Vormerkliste eintragen lassen. Dies gilt nicht für Elektromotorboote.
Die Wartezeit beträgt im Moment mindestens 14 Jahre. Für die Eintragung wird eine Gebühr von 30,00 Euro + 4,45 Euro für Porto erhoben.
Verwenden Sie für den Eintrag in die Vormerkliste bitte das folgende Formular: