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Schifffahrt im Landkreis Starnberg



Ausflugsfahrten

Bayerische SeenschiffahrtInformationen zu Ausflugsfahrten auf dem Starnberger See und dem Ammersee erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Seen-Schiffahrt

 

Zuständigkeiten

Die Zulassung von Booten zum Befahren des Starnberger Sees (Segelboote, Elektromotorboote, Regatten, Motorboote)  erteilt das Landratsamt Starnberg.
Wer einen Steg für den Starnberger See, Wörthsee oder Pilsensee errichten will, benötigt eine öffentlich rechtliche und privatrechtliche Genehmigung.
Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.

» Boote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee (Antragsformulare und Infoblätter)

» Die Zulassung von Booten zum Befahren des Ammersees und Genehmigungen zum Errichten von Stegen am Ammersee erteilt das Landratsamt Landsberg.

 

Schiffahrtsordnung

»  Informationen zur Änderung der Bayerischen Schifffahrtsordnung

 


Zuständige Stelle

Wasserrecht
Team 502

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77359
08151 148-11473
wasserrecht@LRA-starnberg.de
schifffahrt@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/502

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie am 03.10.2023:
Tag der Deutschen Einheit: das Landratsamt Starnberg ist geschlossen

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner