Fischereischonbezirke
Gewerbe, Jagd, Waffenrecht
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
| Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
| Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Fischschonbezirke sind Teilflächen des Starnberger Sees, die mit der Verordnung des Landratsamts Starnberg vom 05.02.2020, bekanntgemacht am 19.02.2020, als solche festgesetzt sind. Die GeoLIS-Karte Fischschonbezirke zeigt diese Gebiete und hält die genannte Verordnung zum Download bereit.
Das Landratsamt Starnberg erklärt in der Verordnung die im Starnberger See gelegenen Lebensräume für Fische „Roseninsel", „Karpfenwinkel", „Seeseiten" und „Singerbach - St. Heinrich" als geschützte Fischschonbezirke. In diesen Bereichen ist vom 01. April bis 15. November eines jeden Jahres u.a. das Befahren, Baden und Tauchen sowie das Festmachen an Bojen verboten.