NEWS – Aktuelle Marktinformationen
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg (GAA STA) informiert über den Grundstücksmarkt:
Mitteilung vom 15.09.2025:
Neuer Service für Sie!
Ab dem 15.09.2025 können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 bequem und unverbindlich online einsehen.
Sie finden die Werte unter folgendem Link:
Bodenrichtwerte im BayernAtlas
Amtliche Bodenrichtwertauskünfte (gebührenpflichtig) zum aktuellen bzw. zu früheren Stichtagen erhalten Sie weiterhin bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Antrag.
Wir bitten die jeweiligen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten (BRW) zu beachten! => 2024 Erläuterungen BRW
Mitteilung vom 19.07.2024:
Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 sind verfügbar: als Printausgabe, als schriftliche Einzelauskunft, beim Bürgerservice und zeitlich begrenzt als Aushang in den Gemeinden.
Der Gutachterausschuss hat auf Basis der Kauffälle der Jahre 2022 und 2023 in sorgsamer Abwägung des Marktgeschehens neue Bodenrichtwerte beschlossen. Es gab einen signifikanten Rückgang der Kauffälle insgesamt, also über alle Marktsegmente hinweg: gegenüber dem Jahr 2021 haben wir im Jahr 2023 rd. 70% Kaufurkunden erhalten. Innerhalb des Berichtszeitraumes, also der Jahre 2022 und 2023 gab es signifikante, uneinheitliche Entwicklungen.
Betrachtet man den Mittelwert für Wohnbauland, auch wenn dieser Mittelwert eher theoretisch wertvoll ist, so ist dieser um rd. 2% gestiegen. Die Entwicklung ist nur auf Ebene der einzelnen Bodenrichtwertzonen unterschiedlich: viele sind unverändert, einige sind gestiegen, wenige gefallen - Trendzahlen für Gemeinden weichen nur gering voneinander ab. Die Bodenrichtwerte im Landkreis stellen sich jedenfalls zum Stichtag 01.01.2024 als stabil dar, wir sehen eine "gute schwarze Null“.
Mitteilung vom 20.06.2024:
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 wurde im Amtsblatt Nr. 21 v. 18.06.2024 bekanntgemacht.
Es können somit ab sofort schriftliche, verbindliche, gebührenpflichtige Auskünfte zum Stichtag 01.01.2024 bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
Ab ca. 30.06.2024 erfolgt die öffentliche Auslegung bei den Gemeinden und der Stadt Starnberg.
Hier kann im jeweiligen Rathaus kostenlos Einsicht in die Bodenrichtwertliste genommen werden.
Der Auslegungsbeginn kann je nach Gemeinde/Stadt variieren und ist uns im Einzelnen nicht bekannt.
Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertliste ist – nur nach vorheriger Terminvereinbarung – in der Geschäftsstelle ab 08.07.2024 möglich.
Mitteilung vom 13.05.2024:
Die Bearbeitung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 ist in vollem Gange und wird planmäßig zum Ende Juni abgeschlossen. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung wird dem Amtsblatt zu entnehmen sein. Im Vorhinein können leider keine konkreten Angaben gemacht werden. Aufgrund des hohen Interesses und der zahlreichen Nachfragen teilt der Gutachterausschuss jedoch mit: während die Werte einiger Richtwertzonen wohl unverändert bleiben, können andere steigen und einige auch fallen. Insgesamt zeichnet sich im landkreisweiten Durchschnitt ein stabiles Bild ab.
Mitteilung vom 04.12.2023:
Während im Jahr 2021 dem GAA STA noch rd. 1.280 Käufe mit einem Volumen von rd. 1.700 Millionen Euro gemeldet wurden (100%), reduzierte sich die Anzahl der Kauffälle im Jahr 2022 um rd. 25%. Das Volumen in Euro sank 2022 nach ersten Hochrechnungen etwa in gleichem Maß wie die Anzahl der Kauffälle. Zum Stichtag 30.10.2023 sind rd. 700 Urkunden eingegangen. Nach weiteren Hochrechnungen ist ein Rückgang der Anzahl der Verkaufsfälle für 2023 gesamt um rd. 35% bei gleichzeitigem Rückgang des Volumens in Euro um 45% möglich, jeweils gegenüber 2021.
Rückschlüsse auf einzelne Lagen oder Teilmärkte innerhalb des Landkreises sind aktuell noch nicht möglich, es sind uneinheitliche Entwicklungen zu erwarten. Die Erfassung und Auswertung des Marktgeschehens seitens der Geschäftsstelle machen nach einer besetzungsbedingt längeren, schwierigen Phase sehr gute Fortschritte. Im ersten Quartal 2024 ist mit weiteren Verlautbarungen zu rechnen, ebenso wird die Ableitung neuer Bodenrichtwerte in 2024 vorbereitet.