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Gütesiegel 5 aus 7- aktiver Jugendschutz bei Veranstaltungen



Antrag Gütesiegel „5 aus 7“
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Gütesiegel- aktiver Jugendschutz bei Veranstaltungen
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Gütesiegel 5 aus 7

Sie wollen nächstens eine Party, ein Stadlfest oder ein Event veranstalten? Neben Programmgestaltung, Technik und Verpflegung usw. ist für sie auch der Jugendschutz ein Thema. Einerseits sind sie für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich, andererseits wollen sie die Jugendlichen nicht vergraulen. Wie damit umgehen?

Mit dem Projekt "Gütesiegel - 5 aus 7 - aktiver Jugendschutz bei Veranstaltungen" wollen wir zeigen, dass Jugendschutz mehr sein kann, als die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Sie haben die Chance, mit der Einhaltung von zusätzlich fünf grünen Punkten aus der Checkliste ihre Veranstaltung jugendgeeigneter, geregelt und sicher durchzuführen. Dies kommt sowohl ihnen als Veranstalter als auch den Besuchern zugute.

Jugendschutz geht alle an

Es braucht das Engagement von allen Beteiligten. Daher wird das Projekt neben dem Landratsamt auch von den Ordnungsämtern, der Polizei, dem Arbeitskreis Sucht und den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im Landkreis Starnberg unterstützt.

Wo erhalte ich das Gütesiegel?

Das Gütesiegel erhält der Veranstalter jeweils für die angemeldete Veranstaltung im Landratsamt, beim Fachbereich Jugend und Sport, Team Jugendarbeit in Form einer Grafik-Datei per E-Mail oder als Aufkleber.

Wie erhalte ich das Gütesiegel?

Bei der Anmeldung beim Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit in der zuständigen Gemeinde erhält der Veranstalter neben dem Auflagenbescheid mit gesetzlichen, verpflichtenden Auflagepunkten für seine Veranstaltung ein eigenes Formblatt mit zusätzlichen Auflagepunkten. Das benötigte Formblatt steht auch unter www.jugend-starnberg.de als pdf-Datei im Internet zum Herunterladen bereit.

Von den aufgelisteten 7 Punkten wählt der Veranstalter 5 Punkte aus, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet und schickt den Antrag per Post oder Fax ans Landratsamt, Team Jugendarbeit.

Bei Einhaltung der Auflagen ist die Veranstaltung nach § 5, Abs.2 JUSchG jugendgeeignet.

Sind sie unsicher, was bestimmte Jugendschutzmaßnahmen angeht? Wir beraten und unterstützen sie !

 

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr