Schutzkonzept der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Leitbild zum Schutzkonzept
Leitbild zum Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt
Unsere Beratungsstelle soll ein geschützter Raum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein.
Daher hat vor allem der Kinderschutz in unserer Beratungsstelle höchste Priorität.
Jeder Mensch, der unsere Unterstützung sucht, hat das Recht auf Schutz, Wertschätzung und eine respektvolle Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sozialem Status. Wir Mitarbeitenden der Familienberatungsstelle orientieren uns an den Werten von Respekt, Verantwortung und Fürsorge. Wir setzen uns mit vollem Engagement dafür ein, ein sicheres und vertrauensvolles Um-feld für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu schaffen, die unsere Einrichtung aufsuchen. In diesem Zusammenhang wurde das vorliegende Schutzkonzept entwickelt, das sowohl der Prävention und Risikominimierung von sexueller Gewalt durch Mitarbeitende gegenüber Kindern und Jugendlichen dienen soll als auch dazu beiträgt, dass unsere Räume in psychischer und physischer Hinsicht Schutzräume darstellen.
Grundlage für die Arbeit in unserer Einrichtung sind die von den Vereinten Nationen ratifizierten Menschenrechte (Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen UNRIC, 1948), Kinderrechte (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024) sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2018). Darüber hinaus orientieren wir uns an den berufsethischen Standards in der Institutionellen Beratung (Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe-, und Familienberatung. DAKJEF, 2003), den Berufsethischen Richtlinien für Psychologen und Psychologinnen (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V., 2022) sowie den aktuellen Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke).
In unserer Familienberatungsstelle nehmen wir den Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen sehr ernst. Wir setzen uns aktiv dafür ein, ein sicheres, respektvolles und geschütztes Umfeld zu gewährleisten, in dem sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene frei von jeder Form von sexueller Ge-walt oder Belästigung bewegen können. Dazu orientieren wir uns unter anderem an der Handlungsemp-fehlung bei Anzeichen für Grenzüberschreitungen (Bundeskonferenz Erziehungsberatung, 2011).
Zur Konkretisierung des Beschriebenen steht die folgende Begriffsdefinition für sexuelle Gewalt an Kin-dern und Jugendlichen als Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept, welche durch die unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen beschrieben wird:
In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder der Psychologie wird jede sexuelle Hand-lung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können, als sexueller Missbrauch oder sexualisierte Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.
(Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, 2026)
Darüber hinaus gilt aufgrund der besonderen Beziehung, die im Rahmen einer Beratung entsteht, dass „ein solcher Missbrauch [vorliegt], wenn unter Überschreitung der Pflichten, die mit dem Beratungs- oder Behandlungsverhältnis verbunden sind, das Vertrauen der anvertrauten Person zu sexuellen Handlungen … ausgenutzt wird“ (Bundeskonferenz Erziehungsberatung, 2011, S. 4). „Nach breitem fachlichem Konsens sind innerhalb eines psychotherapeutischen Verhältnisses sexuelle Handlungen ausnahmslos als missbräuchlich anzusehen“ (ebd., S.4).
Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf neun Bausteinen, welche eine konkrete Umsetzung sowie stetige Evaluation und Weiterentwicklung ermöglichen. Dazu gehören unser gemeinsames Leitbild (1), ein abgestimmter Verhaltenskodex (2), die Kooperation (3) mit internen und externen Partnern und Partnerinnen, konkrete wiederkehrende Aufgaben in der Personalverantwortung (4), stetige Fortbildungen und Supervisionen für Mitarbeitende (5) sowie Präventions- und Informationsangebote (6), Partizipationsmöglichkeiten (7), eine etablierte Beschwerdestruktur (8) für Klienten und Klientinnen und ein Interventionsplan (9) für Krisenfälle. Abbildung 1 zeigt die neun Bausteine unseres Schutzkonzepts.
Ihre Rechte bei uns (Erwachsene)
- Recht auf Information
Wir geben Auskunft über:- die Art der Beratung
- die angebotenen Dienstleistungen
- mögliche Kosten
- die Qualifikation der Berater und Beraterinnen
- den Beratungsprozess
- unsere Erwartungen an Sie
- Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz
Deine Rechte bei uns (Kinder und Jugendliche)
- Du darfst Fragen stellen
Wir erklären dir:- warum du hier bist
- was wir zusammen machen
- wer wir sind
- und wie die Beratung abläuft
- Deine Geheimnisse sind geschützt
- Was du erzählst, bleibt unter uns
Wichtig:
Wenn jemand in Gefahr ist, müssen wir Erwachsene manchmal Hilfe holen
- Was du erzählst, bleibt unter uns
Informationen zur Beratungsstelle als Schutzraum (Kinder und Jugendliche)
Du bist wichtig!
In unserer Beratungsstelle gelten diese Versprechen für dich:
- Du kannst hier Vertrauen haben.
Uns ist wichtig, dass du dich bei uns wohlfühlst. - Du darfst alle Wünsche und Sorgen sagen.
- Du darfst hier Stopp sagen, wenn dir etwas nicht gefällt oder dir irgendetwas zu viel ist.
- Wir sagen niemandem weiter, was du uns erzählt hast und dass du hier warst. Ausser du willst und erlaubst es.
Schön, dass du hier bist!