Standard-Format: Online-Formular. Das Formular öffnet sich als Web-Seite.
Das Formular wird in unterschiedlichen Dateiformaten bereitgestellt. Online-Formulare haben den Vorteil, das die Daten in der Regel direkt elektronisch eingereicht werden können. Das Layout sowie die Art und Anzahl der Formularfelder können zwischen einer PDF- und Online-Version unterschiedlich sein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Online-Formulare über zentrale Plattformen, wie das BayernPortal oder sogenannte EfA-Dienste im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) über Rechenzentren anderer Bundesländer angeboten werden. Bei Online-Formularen wird der Ausfüllprozess auch häufig durch sogenannte Antragsassistenten unterstützt, die in logischen Schritten durch die Bildschirmmasken führen. Der Online-Antrag wird auf diese Art abhängig von den Benutzereingaben unterschiedlich zusammengesetzt.
Vom zuständigen Fachbereich wurde das Online-Format als bevorzugter Standard definiert.
Dieses Online-Formular ist ein zentrales bayernweites Antragsverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Anwendungsbereich: (Kosten: 100,00 Euro) Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe