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Sportförderung und Übungsleiterzuschüsse




Zuschüsse

  • Übernahme von 50% der Kosten der reinen Übungsleitergrundausbildung
    (Lehrgangskosten, Übernachtung, Fahrtkosten), max. 600€
  • Bezuschussung eines Defizits, entstanden durch Kosten für Organisation / Durchführung eines Turniers / sonstige sportliche Veranstaltung.
    Zuschuss 50% des Defizits, maximal aber 1000 €
  • Staatl. Bezuschussung der Aufwendung für Übungsleitervergütungen.
    Gewährung der Vereinspauschale ab 2006.
    Stichtag für den Antrag: 01.03. jeden Jahres.
  • Vereinspauschale des Landkreis Starnberg (aktuell ausgesetzt)

Vereinspauschale

Vereine im Landkreis Starnberg können die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg (Vereinspauschale) beantragen. 

Informationen zur Vereinspauschale auf der Webseite des Innenministeriums

Die Antragsfrist für die Vereinspauschale 2025 ist Montag, der 03.03.2025.

Hier finden Sie den erforderlichen Antrag und alle wichtigen Informationen:


Online Infoblatt  Erläuterungen zum Antrag auf Vereinspauschale




Sportförderung

Online Infoblatt  Sportförderrichtlinien des Landkreises Starnberg - gültig ab 01.01.2024

Online Formular  Antrag auf Gewährung von Förderungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien


Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Team 236

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77378
08151 148-11378
jas@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.jugend-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr