Sportförderung und Übungsleiterzuschüsse
Zuschüsse
- Übernahme von 50% der Kosten der reinen Übungsleitergrundausbildung
(Lehrgangskosten, Übernachtung, Fahrtkosten), max. 600€ - Bezuschussung eines Defizits, entstanden durch Kosten für Organisation / Durchführung eines Turniers / sonstige sportliche Veranstaltung.
Zuschuss 50% des Defizits, maximal aber 1000 € - Staatl. Bezuschussung der Aufwendung für Übungsleitervergütungen.
Gewährung der Vereinspauschale ab 2006.
Stichtag für den Antrag: 01.03. jeden Jahres. - Vereinspauschale des Landkreis Starnberg (aktuell ausgesetzt)
Vereinspauschale
Vereine im Landkreis Starnberg können die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg (Vereinspauschale) beantragen.
Informationen zur Vereinspauschale auf der Webseite des Innenministeriums
Die Antragsfrist für die Vereinspauschale 2025 ist Montag, der 03.03.2025.
Hier finden Sie den erforderlichen Antrag und alle wichtigen Informationen: