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Katastrophenschutzbehörde



Das Landratsamt plant alle für eine wirksame Katastrophenabwehr notwendigen Maßnahmen. Es erstellt Pläne für die allgemeine Alarmierung im Brand- und Katastrophenfall sowie Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial (Hochwasser, Störfallbetriebe usw.).
Ferner regelt das Landratsamt die Einsatzleitung bei Katastrophen und Großschadensereignissen und sorgt für die Aus- und Fortbildung und führt Übungen durch.

Was ist eine Katastrophe?

Definition laut Gesetz:

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz - BayKSG).

Feuer

Katastrophen im Sinne der oben genannten Definition im Landkreis Starnberg:

bis dato:  keine


Großschadensereignisse (Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle):

Pfingshochwasser 1999

Hochwasser 2005

Hochwasser 2010

Hochwasser 2013 (Mai/Juni)

Hochwasser 2024 (Juni)

Hochwasser

Unglücksgebiet / Katastropphe

Katastrophenschutz

Wer ist Katastrophenschutzbehörde ?
 
Das Landratsamt Starnberg ist Katastrophenschutzbehörde. Sie stellt den Katastrophenfall und auch das Ende fest (Art. 4 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz - BayKSG). Das Landratsamt organisiert eine schnelle und wirksame Einsatzleitung und hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden (Art. 5 BayKSG).

 

 

Wer ist zur Katastrophenhilfe verpflichtet ?
 
Alle Behörden, Dienststellen, Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Feuerwehren, Hilfsorganisationen (z.B. Bayerisches Rotes Kreuz, Malteserhilfsdienst) und die Verbände der freien Wohlfahrt (Art. 7 BayKSG). In bestimmten Fällen können auch Privatpersonen zur Katastrophenabwehr herangezogen werden (Art. 9 BayKSG). Die Bundeswehr, die Bundespolizei und das THW leisten im Katastrophenfall Amtshilfe.

 

Das Katastrophenschutzpotenzial im Landkreis Starnberg

Feuerwehr Blaulicht

Krankenwagen

Katastrophenschutz

Zivilschutzzeichen / Katastrophenschutz





  • 44 Freiwillige Feuerwehren
  • 1 Werksfeuerwehr
  • 3 Betriebsfeuerwehren
  • 1 Technisches Hilfswerk (THW), Ortsverand Starnberg
  • 2 Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst (SEG-San)
  • 1 Schnelleinsatzgruppe Betreuung (SEG-Bt)
  • 2 Schnelleinsatzgruppe Verpflegung (SEG-Verpfl.)
  • 1 Hintergrund Rettungsdienst (Starnberg)
  • 3 Rettungswachen
  • 5 Notarzt-Standorte
  • 7 Frist Responder/Helfer vor Ort (HvO)
  • 9 Wasserrettungsstationen (8 Wasserwacht und 1 DLRG)
  • 4 Schnelleinsatzgruppen - Wasserrettung (3 Wasserwacht und 1 DLRG)
  • 3 Polizeiinspektionen (Starnberg, Gauting, Herrsching) sowie Zuständigkeistbereiche der PI's Germering und Planegg


Landkreiseigene Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen im Katastrophenschutz

  • Kreisausbildungszentrum mit Atemschutzübungsanlage im Landratsamt Starnberg
  • Ausrüstung für Chemie-, Strahlen-, Atemschutz, Schutzanzüge für Einsatz bei Vogelgrippe
  • diveres Einsatzfahrzeuge: Schlauchwagen 2000, Lichtgiraffe auf Anhänger, fahrbare Stromerzeuger, Einsatzleitfahrzeuge der Unterstützungsgruppen der Örtlichen Einsatzleitung, Gerätewagen Atem- und Strahlenschutz, Gerätewagen Gefahrgut, Gerätewagen Messtechnik, Sandsackabfüllanlage, Berge- und Hilfeleistungsfahrzeug, Verkehrssicherungsanhänger, Ölsperrenanhänger, Ölabscheider, K-Boote, Erkundungs-KRad, Rettungstransportwagen, Krankentransportwagen, Gerätewagen Sanitätsdienst 50, Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung
  • mehrer Zuwendungen für die Anschaffungen von diversen Geräten und Fahrzeugen der Hilfsorganisation und Feuerwehren im Landkreis

 

 

Führung und Leitung im Einsatz

Das Landratsamt Starnberg leitet als Katastrophenschutzbehörde den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie kann allen für den Einsatzbereich zuständigen staatl. Behörden und Dienststellen der gleichen oder einer niedrigeren Stufe, mit Ausnahme der obersten Landesbehörden, Weisungen erteilen.

 
Die Gesamtkoordination der Maßnahmen im K-Fall obliegt der
  • Führungsgruppe Katastrophenschutz - FüGK - des Landratsamtes Starnberg
    mit ihrer Kommunikationsgruppe Führung - KomFü -

 
Alle Einsatzmaßnahmen vor Ort leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisung der FüGK

  • Der Örtliche Einsatzleiter - ÖEL -

 
Die unmittelbare Schadensbekämpfung vor Ort wird durchgeführt von den

  • Einsatzkräften

 

Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)

Aufbau der FüGK  

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Aufbau der FüGK (Schaubild)


Kommunikationsgruppe Führung (KomFü)

Nach Einführung des Führungskonzeptes Mitte der 90´er wurde auch die damals bestehende Katastrophenschutzeinrichtung „Fernmeldezentrale HVB“ aufgelöst. Als „Service-Dienstleister“ steht der FüGK nun die Kommunikationsgruppe (KomFü) zur Verfügung.

Die KomFü wird insbesondere eingesetzt, um die ständige Erreichbarkeit der FüGK (vor allem im Einsatzfall) sicherzustellen und verfügen aus diesem Grund über eine entsprechende Kommunikationsausstattung (separater Funkraum mit einem Funktisch, EDV-Ausstattung, Telefon, Telefax etc.).

Die Ausbildung findet in regelmäßigen Abständen mindestens einmal monatlich statt. Ergänzt wird die eigene Ausbildung mit Gemeinschaftsveranstaltung mit der FüGK und den Unterstützungsgruppen, sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried.

Die Kommunikationsgruppe Führung (KomFü) sowie die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) wird, bis auf ein paar ausgewählte Ausnahmen, von Mitarbeitern des Landratsamtes Starnberg besetzt.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77321
08151 148-11630
sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr