Kulturförderung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Der Landkreis Starnberg fördert das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte Bedeutung aufweist.
Einige Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sind:
- Überörtliche Bedeutung
- Angemessener Einsatz von Eigenmitteln
- Gesicherte Finanzierung des Projekts
- Vorlage eines Finanzierungsplans
- Jugendförderung
- Besucherzahlen
- Kontinuität
Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 30. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.
Antrag auf Kulturförderung durch den Landkreis Starnberg
[PDF, 128 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Verwendungsnachweis zur Kulturförderung
[PDF, 174 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Presseinformationen
Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2021 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dem Antrag ... » mehr