Industrie-Emissionsrichtlinie
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503 A SBT
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77316
Fax: 08151 148-11316
E-Mail: immissionsschutz@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.280
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503 C SBT
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77293
Fax: 08151 148-11293
E-Mail: immissionsschutz@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.281
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung der von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT, engl. BREF), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat die Regierung von Oberbayern darüber hinaus ein Überwachungsprogramm für die von ihr zu überwachenden IE-Anlagen erstellt.
Analog dazu hat das Landratsamt Starnberg ein Überwachungsprogramm für die IE-Anlagen erstellt, die in eigener Zuständigkeit überwacht werden.
Veröffentlichungen zur Überwachung und zu den einzelnen Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie unter Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen.