Motorboote, Elektromotorboote und Segelboote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee
BITTE BEACHTEN:
Aufgrund der Gefahr durch die Quagga-Muschel ist es bis auf unbestimmte Zeit nicht möglich, eine kurzfristige "Ausnahmegenehmigung für ein Segelboot oder ein Elektromotorboot" ("Urlaubergenehmigung") zu stellen.
Quagga-Dreikantmuschel - Problemtierarten bekämpfen - Machen Sie mit![PDF, 97 kB]
Stand: Juli 2025
Infoblätter und Formulare (Motorboote, Elektromotorboote, Segelboote)
Allgemein / Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee
Starnberger See (Formulare)
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Pilsensee / Wörthsee (Formulare)
Befahren des Starnberger Sees mit Motorbooten
Für die Motorbootgenehmigungen am Starnberger See gibt es ein festes Kontingent von 255 privaten Lizenzen. Alle Bewerber müssen sich vorab in eine Vormerkliste eintragen lassen. Dies gilt nicht für Elektromotorboote.
Die Wartezeit beträgt im Moment mindestens 13 Jahre. Für die Eintragung wird eine Gebühr von 30,00 Euro + 3,13 Euro für Porto erhoben.
Verwenden Sie für den Eintrag in die Vormerkliste bitte das folgende Formular: