7. Förderung von Freizeiten und Erholungsmaßnahmen
Wichtige Information vor der Antragstellung – Stand 04.11.2025
Liebe Antragsteller,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Mittel unserer Förderprogramme für KJP 7, 11 und 12 für das Jahr 2025 zur Neige gehen.
Um unnötige Antragstellungen zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, sich vorab über die verbleibende Budgethöhe zu informieren. Bitte stellen Sie daher weitere Anträge erst nach vorheriger Klärung der Budgetverfügbarkeit.
Wenden Sie sich hierzu gerne an das Team Jugendarbeit unter jugend@lra-starnberg.de.
Unsere Förderrichtlinien (Teil Jugendarbeit des kommunalen Jugendhilfeplans des Landkreises Starnberg) regeln unter 2.2 Höhe der Zuschüsse und Rechtsanspruch folgendes:
„Zuschüsse werden im Rahmen der vorhanden Haushaltsmittel für die Jugendarbeit gewährt. Auf diese besteht kein Rechtsanspruch, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die einen Zuschuss rechtfertigen würden.“
In diesem Zusammenhang erinnern wir auch an den Abgabeschluss für Anträge fürs laufende Kalenderjahr:
4.2 Form der Antragstellung: „Anträge sind spätestens bis zum 30.11. des laufenden Haushaltsjahres einzureichen. Maßnahmen, die später durchgeführt bzw. abgerechnet werden, werden in das neue Haushaltsjahr übernommen.“
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr Team Jugendarbeit
Förderung: Teilnehmerliste zur Maßnahme
[PDF, 226 kB » Formulardaten und Datenschutz]
7.1 Zweck der Förderung
Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmenden ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie soziale Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Sie sollen außerdem den Interessen der jungen Menschen entsprechen, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Somit befähigen sie zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen zum sozialen Engagement an.
7.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden mehrtägige Freizeitmaßnahmen sowie Tagesfahrten, die dem Zweck der Förderung entsprechen.
7.3 Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahmen müssen dem Zweck und Gegenstand der Förderrichtlinien entsprechen.
- Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein.
- Freizeitmaßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und sollen höchstens 14 Tage dauern. An- und Abreise gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 10.00 Uhr am Anreisetag beginnt und vor 17.00 Uhr am Abreisetag beendet ist.
- Die Teilnehmenden dürfen grundsätzlich nicht jünger als sechs Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein.
- Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens sechs Personen; gerechnet ohne Jugendleiter und Jugendleiterinnen.
- Von sechs bis zehn Teilnehmenden müssen mindestens zwei Betreuende zur Verfügung stehen; pro sechs weiteren Teilnehmenden soll mindestens eine weitere Betreuungskraft zur Verfügung stehen.
- Die Teilnehmenden sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.
7.3.1 Fördereinschränkungen
Eine Förderung ist nicht möglich:
- bei Maßnahmen, die überwiegend dem spezifischen Verbandszweck dienen (z. B. sportliche Wettkämpfe, Turniere, Trainingsaufenthalte, öffentliche Auftritte von Chören, Trachtengruppen, Exerzitien usw.),
- für die Teilnahme von Einzelpersonen, die nicht im Landkreis wohnen.
7.4 Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 3 € pro Tag und TeilnehmerIn (aus dem Landkreis Starnberg),
- 5 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerInnen ab 16 Jahre ohne gültige Juleica,
- 8 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerInnen ab 16 Jahre mit gültiger Juleica.
Bei sechs bis zehn Teilnehmenden sind maximal zwei Betreuende zuschussfähig; pro sechs weiteren Teilnehmenden ist jeweils maximal eine Betreuungsperson zuschussfähig.
Pro Maßnahme wird maximal ein Zuschuss von 1300 € gewährt.
7.5 Verfahren
7.5.1 Antragstellung
Die Anträge sind mittels Formblatt (siehe unten) mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Ausschreibung der Freizeitmaßnahme
- Fachbericht mit kurzer Darstellung der Zielgruppe, der Ziele, der angewandten Methoden, des tatsächlichen Programmablaufs, des erzielten Erfolgs, der Teilnehmerzahl und der Verwendung der Mittel
- Teilnehmerliste (Name, Wohnort, Alter, Unterschrift) - die Betreuenden müssen eigens gekennzeichnet sein
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben mit Summenbildung
- Kopien der Rechnungen/Belege
- Kopien der (gültigen) Juleicas der Betreuenden
7.5.2 Antragsfrist
Der Antrag muss spätestens acht Wochen nach Beendigung der Freizeitmaßnahme gestellt sein.