Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile
Sinn der Ausweisung eines Naturdenkmals ist die Erhaltung einzelner Naturschöpfungen wie Bäume, Wasserfälle, Steinformationen, Findlinge usw. unter anderem wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Sie sind streng geschützte Objekte der Natur, die als Einheit erkennbar sind. Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für die Naturdenkmale ggf. ein absolutes Veränderungsverbot.
Ähnlich gestaltet sich der Schutz von Teilen der Natur, die zwar nicht die Vorraussetzungen von Naturschutzgebieten erfüllen, jedoch trotzdem sehr bedeutend für den Naturhaushalt sind. Sie werden als Landschaftsbestandteile geschützt.
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Andechs
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Berg
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Feldafing
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Gauting
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Gilching
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Herrsching
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Inning
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Krailling
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Pöcking
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Seefeld
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Starnberg
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Tutzing
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Weßling
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile in Wörthsee
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Naturdenkmal Bäume (ND-VO Bäume)
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Landschaftsbestandteil Gebiet Starnberger See
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Landschaftsbestandteil LK Weilheim angrenzend