Jagdschein
Formulare
Zuständigkeit
Die Zuständigkeiten der Unteren Jagdbehörde sind im Bundesjagdgesetz, im Bayerischen Jagdgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.
Die Untere Jagdbehörde hat die Aufgabe, die Wildhege, die zweckmäßige Gestaltung von Jagdbezirken, die Bedingungen zur Jagdpacht, die Abschussplanung und deren Kontrolle sowie die weidgerechte Jagddurchführung in ihrem Bereich durchzusetzen. Daneben erteilt sie die Jagdscheine und übt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften aus.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt beim
Amt für Landwirtschaft und Forsten Landshut
Schwimmschulstrasse 23
84034 LandshutTelefon: 0871-96228-0
Telefon: 0871 96228-16 (Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde)
Fax: 0871 96228-22
E-Mail: poststelle@alf-la.bayern.de
E-Mail: jaegerpruefung@alf-la.bayern.de (Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde)
Internet: www.alf-la.bayern.de/