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Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können (§2 Abs. 1 SGB IX).

Die Schwerbehinderung wird mit einem Ausweis nachgewiesen. Zuständig für die Beantragung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt).
Sie können die Antragsunterlagen während unserer Servicezeiten im Bürgerservice abholen oder downloaden.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, senden Sie ihn bitte an folgende Adresse:

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Regionalstelle Oberpfalz

Landshuter Straße 55

93053 Regensburg

Telefon: 089 18966-1700

Fax: 089 18966-1700



Für Rückfragen rund ums Thema Behinderung steht Ihnen auch der Behindertenbeauftragte für den Landkreis Starnberg zur Verfügung.


Weitere Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung haben wir für Sie auch in unserem Online-Wegweiser für Menschen mit Behinderungen zusammengestellt.

 

 


 

 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr