Datenschutzhinweise für die Kostenfreiheit des Schulwegs
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Landratsamt Starnberg.
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-770
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: info@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(2 Adressen)
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77225
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: datenschutz@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Zimmer: EG.212
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 MünchenTelefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BaydSG) und des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) i. V. m. der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) verarbeitet. Ihre Daten werden dafür erhoben, um über den Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges entscheiden zu können.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Verarbeitungs- und nutzungsberechtigte Sachbearbeiter/-in innerhalb der Schulverwaltung des Fachbereichs Verkehrswesen
- Die Kreisfinanzverwaltung, insbesondere an die Kreiskasse zur Abwicklung und Überwachung der Ein- oder Auszahlungen
- Die besuchte Schule
- Den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- Das Bayerische Verwaltungsgericht im Falle eines Klageverfahrens
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Starnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Aktenplan für die Bearbeitung erforderlich ist.
Die Aufbewahrungsfrist gemäß Aktenplan beträgt 10 Jahre ab Ende des Jahres desjenigen Schuljahres, für das der Antrag gestellt wurde.
Betroffenenrechte
Sie können unter den o.g. Adressen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sie betreffender Daten zustehen. Sie haben ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und können eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auch jederzeit widerrufen (Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung).