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SGB II - Wichtige Informationen für geflüchtete Personen aus der Ukraine zur Beantragung von SGB II Leistungen

Zunächst herzlich Willkommen im Jobcenter Landkreis Starnberg

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
wenn Sie
- älter als 15 Jahre sind, die Altersgrenze für eine Altersrente aber noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- Deutscher sind bzw. einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung haben, die zum Leistungsbezug berechtigen,
- noch keine Rente wegen Alters beziehen,
- im Landkreis Starnberg wohnen und
- kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben um davon leben zu können
sind voraussichtlich wir, das Jobcenter Landkreis Starnberg, dafür zuständig, dass Sie Leistungen für die Grundsicherung erhalten.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Unterlagen, die für die Beantragung von SGB II Leistungen wichtig sind.

Für eine persönliche Antragstellung im Jobcenter Landkreis Starnberg benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie unter folgendem Link online buchen:

Online-Terminvereinbarung

Alternativ können Sie Ihren Antrag auch unter folgendem Link online stellen: 

Online-Antrag auf Arbeitslosengeld II

Hauptantrag - Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Information Dieser Antrag muss nur 1 x pro Familie ausgefüllt werden. Als Familie gelten Ehepaare / Lebenspartnerschaften und deren Kinder (unter 25 Jahre). 
Personen (auch Kinder) ab 25 Jahren müssen einen eigenen Hauptantrag stellen, gemeinsam wohnende Eltern / Schwiegereltern / Geschwister (ab 25 Jahre) müssen ebenfalls einen eigenen Hauptantrag stellen.

Ausfüllhinweise für den Hauptantrag finden sie in vier Sprachen unter folgendem Link: Ausfüllhinweise  Sprechblasen Sprachen

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Hauptantrag

Anlage EK - für jede Person ab 15 Jahre ausfüllen


Information Für jede weitere Person ab 15 Jahre muss zusätzlich der Antrag EK (Einkommen) ausgefüllt werden

Anlage EK - Vorschaubild

Anlage WEP - für jede weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen


Information Für jede weitere Person von 15 bis 24 Jahre muss zusätzlich der Antrag WEP (weitere Person) ausgefüllt werden

Anlage WEP - für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft

Anlage KI - für jedes Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen


Information Für jedes Kinder unter 15 Jahre muss zusätzlich der Antrag KI (Kind) ausgefüllt werden. 

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Hauptantrag

Persönliche Angaben (auszufüllen von jeder Person ab 15 Jahre)


Information JEDE PERSON ab 15 Jahre muss zusätzlich das Formblatt Persönliche Angaben ausfüllen.

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Hauptantrag


Zusätzlich zu den voran genannten Anträgen/Formularen bitte unbedingt zum Termin mitbringen:

» Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis - ausgestellt vom Landratsamt Starnberg

Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltstitel BAMF

» Bankverbindung einer deutschen Bank (Girokonto)Bankkarte (Musterbild)
Ohne gültige Bankverbindung können keine SGB II Leistungen ausbezahlt werden.
Information Bitte eröffnen Sie unbedingt ein Konto, sofern Sie das noch nicht haben.


Informationen zur Gesundheitskarte

Damit eine „Gesundheitskarte“ beantragt werden kann, benötigen wir von Ihnen im Antrag die Angabe, bei welcher Krankenkasse Sie versichert werden möchten. Elektronische Gesundheitskarte (Musterbild)

Als Hilfestellung erhalten Sie hier einen Auszug der größten Krankenkassen:

(Aufzählung alphabetisch)

  • AOK Die Gesundheitskasse, Wittelsbacher Str. 16, 82319 Starnberg
  • BARMER Ersatzkasse, Kaflerstr. 12, 81241 München-Pasing
  • BKK Landesverband Bayern, Züricher Str. 25, 81476 München-Forstenried
  • DAK Krankenversicherung, Münchener Str. 27, 82362 Weilheim
  • IKK classic, Meglingerstr. 7, 81477 München-Obersendling
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse, Sonnenstr. 14, 80331 München
  • TKK Techniker Krankenkasse, Kaflerstr. 2, 81241 München-Pasing

Information Hinweis:
Sofern es Ihnen möglich ist, bringen Sie zum Termin gerne eine Person mit, die Ihnen eventuell bei der Übersetzung behilflich sein kann. Es werden zwar auch dolmetschende Personen vor Ort sein, aber nur in geringer Anzahl.

Bitte füllen Sie die benötigten Anträge gut leserlich aus (Druckbuchstaben) um Rückfragen und damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden.

Leserlich ausfüllen in Druckbuchstaben

Hier eine Prüfliste, was alles benötigt wird:

  • Haken Ausgefüllter Hauptantrag
  • Haken Ausgefülltes Formular Persönliche Angaben (pro Person ab 15 Jahre)
  • Haken Ausgefülltes Formular KI (pro Person unter 15 Jahre)
  • Haken Ausgefülltes Formular WEP (pro Person ab 15 Jahre)
  • Haken Ausgefülltes Formular EK (pro Person ab 15 Jahre)
  • Haken Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsgestattung für alle Personen
  • Haken Deutsche Bankverbindung (Girokonto) – sonst keine Auszahlung möglich



Ihr Kontakt zu uns:

Jobcenter Landkreis Starnberg

Moosstraße 5

82319 Starnberg
in Karte anzeigen

Telefon: 08151 95 96 4 - 0

Fax: 08151 95 96 4 - 13


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Zuständige Stelle

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