SGB II - Wichtige Informationen für geflüchtete Personen aus der Ukraine zur Beantragung von SGB II Leistungen
Zunächst herzlich Willkommen im Jobcenter Landkreis Starnberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
wenn Sie
- älter als 15 Jahre sind, die Altersgrenze für eine Altersrente aber noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- Deutscher sind bzw. einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung haben, die zum Leistungsbezug berechtigen,
- noch keine Rente wegen Alters beziehen,
- im Landkreis Starnberg wohnen und
- kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben um davon leben zu können
sind voraussichtlich wir, das Jobcenter Landkreis Starnberg, dafür zuständig, dass Sie Leistungen für die Grundsicherung erhalten.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Unterlagen, die für die Beantragung von SGB II Leistungen wichtig sind.
Für eine persönliche Antragstellung im Jobcenter Landkreis Starnberg benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie unter folgendem Link online buchen:
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch unter folgendem Link online stellen:
Online-Antrag auf Arbeitslosengeld II
Hauptantrag - Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Dieser Antrag muss nur 1 x pro Familie ausgefüllt werden. Als Familie gelten Ehepaare / Lebenspartnerschaften und deren Kinder (unter 25 Jahre).
Personen (auch Kinder) ab 25 Jahren müssen einen eigenen Hauptantrag stellen, gemeinsam wohnende Eltern / Schwiegereltern / Geschwister (ab 25 Jahre) müssen ebenfalls einen eigenen Hauptantrag stellen.
Ausfüllhinweise für den Hauptantrag finden sie in vier Sprachen unter folgendem Link: Ausfüllhinweise
Anlage EK - für jede Person ab 15 Jahre ausfüllen
Anlage WEP - für jede weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen
Für jede weitere Person von 15 bis 24 Jahre muss zusätzlich der Antrag WEP (weitere Person) ausgefüllt werden
Anlage KI - für jedes Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen
Persönliche Angaben (auszufüllen von jeder Person ab 15 Jahre)
Zusätzlich zu den voran genannten Anträgen/Formularen bitte unbedingt zum Termin mitbringen:
» Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis - ausgestellt vom Landratsamt Starnberg
» Bankverbindung einer deutschen Bank (Girokonto)
Ohne gültige Bankverbindung können keine SGB II Leistungen ausbezahlt werden. Bitte eröffnen Sie unbedingt ein Konto, sofern Sie das noch nicht haben.
Informationen zur Gesundheitskarte
Damit eine „Gesundheitskarte“ beantragt werden kann, benötigen wir von Ihnen im Antrag die Angabe, bei welcher Krankenkasse Sie versichert werden möchten.
Als Hilfestellung erhalten Sie hier einen Auszug der größten Krankenkassen:
(Aufzählung alphabetisch)
- AOK Die Gesundheitskasse, Wittelsbacher Str. 16, 82319 Starnberg
- BARMER Ersatzkasse, Kaflerstr. 12, 81241 München-Pasing
- BKK Landesverband Bayern, Züricher Str. 25, 81476 München-Forstenried
- DAK Krankenversicherung, Münchener Str. 27, 82362 Weilheim
- IKK classic, Meglingerstr. 7, 81477 München-Obersendling
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Sonnenstr. 14, 80331 München
- TKK Techniker Krankenkasse, Kaflerstr. 2, 81241 München-Pasing
Hinweis:
Sofern es Ihnen möglich ist, bringen Sie zum Termin gerne eine Person mit, die Ihnen eventuell bei der Übersetzung behilflich sein kann. Es werden zwar auch dolmetschende Personen vor Ort sein, aber nur in geringer Anzahl.
Bitte füllen Sie die benötigten Anträge gut leserlich aus (Druckbuchstaben) um Rückfragen und damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden.
Hier eine Prüfliste, was alles benötigt wird:
Ausgefüllter Hauptantrag
Ausgefülltes Formular Persönliche Angaben (pro Person ab 15 Jahre)
Ausgefülltes Formular KI (pro Person unter 15 Jahre)
Ausgefülltes Formular WEP (pro Person ab 15 Jahre)
Ausgefülltes Formular EK (pro Person ab 15 Jahre)
Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsgestattung für alle Personen
Deutsche Bankverbindung (Girokonto) – sonst keine Auszahlung möglich
Ihr Kontakt zu uns: