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Schutzkonzept der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle



Leitbild zum Schutzkonzept

Leitbild zum Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt

Unsere Beratungsstelle soll ein geschützter Raum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein.
Daher hat vor allem der Kinderschutz in unserer Beratungsstelle höchste Priorität.

Jeder Mensch, der unsere Unterstützung sucht, hat das Recht auf Schutz, Wertschätzung und eine respektvolle Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sozialem Status. Wir Mitarbeitenden der Familienberatungsstelle orientieren uns an den Werten von Respekt, Verantwortung und Fürsorge. Wir setzen uns mit vollem Engagement dafür ein, ein sicheres und vertrauensvolles Um-feld für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu schaffen, die unsere Einrichtung aufsuchen. In diesem Zusammenhang wurde das vorliegende Schutzkonzept entwickelt, das sowohl der Prävention und Risikominimierung von sexueller Gewalt durch Mitarbeitende gegenüber Kindern und Jugendlichen dienen soll als auch dazu beiträgt, dass unsere Räume in psychischer und physischer Hinsicht Schutzräume darstellen.

Grundlage für die Arbeit in unserer Einrichtung sind die von den Vereinten Nationen ratifizierten Menschenrechte (Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen UNRIC, 1948), Kinderrechte (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024) sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2018). Darüber hinaus orientieren wir uns an den berufsethischen Standards in der Institutionellen Beratung (Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe-, und Familienberatung. DAKJEF, 2003), den Berufsethischen Richtlinien für Psychologen und Psychologinnen (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V., 2022) sowie den aktuellen Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke).

In unserer Familienberatungsstelle nehmen wir den Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen sehr ernst. Wir setzen uns aktiv dafür ein, ein sicheres, respektvolles und geschütztes Umfeld zu gewährleisten, in dem sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene frei von jeder Form von sexueller Ge-walt oder Belästigung bewegen können. Dazu orientieren wir uns unter anderem an der Handlungsemp-fehlung bei Anzeichen für Grenzüberschreitungen (Bundeskonferenz Erziehungsberatung, 2011).
Zur Konkretisierung des Beschriebenen steht die folgende Begriffsdefinition für sexuelle Gewalt an Kin-dern und Jugendlichen als Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept, welche durch die unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen beschrieben wird:

In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder der Psychologie wird jede sexuelle Hand-lung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können, als sexueller Missbrauch oder sexualisierte Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.
(Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, 2026)

Darüber hinaus gilt aufgrund der besonderen Beziehung, die im Rahmen einer Beratung entsteht, dass „ein solcher Missbrauch [vorliegt], wenn unter Überschreitung der Pflichten, die mit dem Beratungs- oder Behandlungsverhältnis verbunden sind, das Vertrauen der anvertrauten Person zu sexuellen Handlungen … ausgenutzt wird“ (Bundeskonferenz Erziehungsberatung, 2011, S. 4). „Nach breitem fachlichem Konsens sind innerhalb eines psychotherapeutischen Verhältnisses sexuelle Handlungen ausnahmslos als missbräuchlich anzusehen“ (ebd., S.4).

Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf neun Bausteinen, welche eine konkrete Umsetzung sowie stetige Evaluation und Weiterentwicklung ermöglichen. Dazu gehören unser gemeinsames Leitbild (1), ein abgestimmter Verhaltenskodex (2), die Kooperation (3) mit internen und externen Partnern und Partnerinnen, konkrete wiederkehrende Aufgaben in der Personalverantwortung (4), stetige Fortbildungen und Supervisionen für Mitarbeitende (5) sowie Präventions- und Informationsangebote (6), Partizipationsmöglichkeiten (7), eine etablierte Beschwerdestruktur (8) für Klienten und Klientinnen und ein Interventionsplan (9) für Krisenfälle. Abbildung 1 zeigt die neun Bausteine unseres Schutzkonzepts.

Das Schutzkonzept bildet das Dach, die 9 Bausteine bilden das Fundament.
Das Schutzkonzept bildet das Dach, die 9 Bausteine bilden das Fundament.

Verhaltenskodex zum Schutzkonzept

Verhaltenskodex zum Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt

Der Verhaltenskodex, der für die Mitarbeitenden der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle gilt, fundiert auf den Berufsethischen Richtlinien für Psychologen und Psychologinnen (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V., 2022) und den Empfehlungen der BKE zu den Rechten von Ratsuchenden (Bundeskonferenz Erziehungsberatung, 2016). Darüber hinaus hat eine ausführliche spezifische Risikoanalyse für die Familienberatungsstelle Starnberg stattgefunden (s. Anhang A).
Der vorliegende Verhaltenskodex bezieht sich auf die drei Ebenen der Mitarbeitenden, der Beratungen und der Rahmenbedingungen. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die drei Ebenen und deren ausgeführte Inhalte. Darüber hinaus wird der Verhaltenskodex durch ein Dokument zur Selbstverpflichtungserklärung (s. Anhang B) ergänzt.

MitarbeitendeBeratungenRahmenbedingungen
Grundhaltung Schutzraum Daten
Auftreten Beratungsbeziehung Medien

Kommunikations-,
Reflexionskultur

persönliche Grenzen Räume
Selbstschutz Nähe & Distanz  
  Körperkontakt  

Abbildung 2. Inhalte des Verhaltenskodex der Familienberatungsstelle Starnberg

2.1 Mitarbeitende

Zu den Mitarbeitenden der Beratungsstelle zählen sowohl die festangestellten Beratungsfachkräfte als auch die Verwaltungskräfte. Unsere Mitarbeitenden tragen den gemeinsamen Verhaltenskodex, indem sie sich ihrer Grundhaltung und ihres Auftretens bewusst sind, eine Kommunikations- und Reflexionskultur leben und die Verantwortung für den eigenen und kollegialen Selbstschutz übernehmen. Alle Mitarbeitenden werden an allen Prozessen, die das Schutzkonzept betreffen, beteiligt.
Konkret bedeutet dies:

  • Alle Mitarbeitenden nehmen an der Konzeptarbeit, den Klausurtagungen, den Supervisionen, den Weiterbildungen, den diesbezüglichen Gremien und dem kollegialen Austausch teil.
  • Bei der Einstellung werden alle Mitarbeitenden (inkl. der Honorarkräfte) über das Schutzkonzept und dessen verbindliche Umsetzung informiert. Alle Mitarbeitenden unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung.
  • Die Mitarbeitenden legen regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vor. Dazu werden sie von der Personalabteilung aufgefordert.

2.1.1 Grundhaltung

Wir leben eine wertschätzende und achtsame Grundhaltung. Klienten und Klientinnen werden in unserer Beratungsstelle freundlich, offen und vorurteilsfrei empfangen.
Konkret bedeutet dies:

  • Wir achten auf unsere Sprache und unseren Ausdruck.
  • Wir achten darauf, dass jede und jeder zu Wort kommen darf und gehört wird.
  • Wir achten auf Gleichberechtigung und Fairness allen Beteiligten gegenüber.
  • Wir verhalten uns in jeder Situation, besonders in schwierigen, wertschätzend, achtsam und respektvoll.
  • Wir dulden keine Form von Abwertung, Diskriminierung, Sexismus oder Ausgrenzung. Entsprechende Sprache, Mimik, Gestik oder Körpersprache sind tabu und werden nicht akzeptiert.

2.1.2 Auftreten

Wir achten auf ein gepflegtes Auftreten und angemessene Kleidung.
Konkret bedeutet dies:

  • Wir verzichten auf Kleidung, die zu einer Sexualisierung oder Irritation der Atmosphäre führen kann.
  • Wir sprechen ein unangemessenes Auftreten untereinander an.

2.1.3 Kommunikations- und Reflexionskultur

Wir leben eine Kultur des Hinschauens und Ansprechens. Darüber hinaus pflegen wir eine wertschätzende, achtsame und konstruktive Kommunikationskultur im Team, die auch kontroverse Standpunkte zulässt.
Konkret bedeutet dies:

  • Einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander pflegen wir besonders dann, wenn wir schwierige Themen ansprechen oder Kritik üben.
  • Wir sind offen dafür, Gefühle, Empfindungen und Grenzen, die in der Beratung bedeutsam werden, professionell zu reflektieren.
  • Teamsitzungen, Fallbesprechungen und Supervisionen bieten einen standardisierten Rahmen für Diskussion und Reflexion.
  • Hinweise auf Verletzung des Schutzraums in der Beratungsstelle werden zeitnah angesprochen und es wird das weitere Vorgehen geplant.

2.1.4 Selbstschutz

Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle schützen sich vor distanzlosem und unangemessenem Verhal-ten der Klienten und Klientinnen durch professionellen Umgang, Distanzierung, Reflexion und kollegialen Zusammenhalt.
Konkret bedeutet dies:

  • Maßnahmen der Selbstfürsorge sind regelmäßig Thema unter Kollegen und Kolleginnen.
  • Mitarbeitende bieten sich gegenseitig Unterstützung vor, während und nach (möglicherweise schwierigen) Beratungen an.
  • Mitarbeitende haben die Möglichkeit, eine Beratung oder einen Prozess frühzeitig zu beenden.
  • Es besteht das regelmäßige Angebot zu Fallbesprechungen, Fortbildungen und Supervisionen.

2.2 Beratungen

Unsere Beratungen erfolgen freiwillig und orientieren sich stets an dem Anliegen der Klienten und Klientinnen. Wir wahren die Privatsphäre unserer Klienten und Klientinnen auf höchster Ebene und thematisieren diese mit ihnen. Der Schutz vor sexuellen Übergriffen hat die höchste Priorität. Weshalb insbesondere die Themen unserer Einrichtung als Schutzraum, die professionelle Beratungsbeziehung, persönliche Grenzen, Nähe und Distanz und Körperkontakt zu unserem Leitbild beitragen.

2.2.1 Schutzraum

Unsere Einrichtung bietet einen Schutzraum, in dem Klienten und Klientinnen über schwierige Themen, sehr persönliche Gefühle, Gedanken und Erfahrungen oder auch den Körper offen sprechen können.
Konkret bedeutet dies:

  • Wir sind achtsam gegenüber den Gefühlen, Wahrnehmungen, Lebenswelten und Grenzen unserer Klienten und Klientinnen und sind uns unserer Modellwirkung bewusst.
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche und Erwachsene dabei, Ausdruck und Worte für ihre Gefühle, Gedanken und Erfahrungen zu finden.
  • Wir achten auf korrekte Bezeichnungen von Körperteilen und sexuellen Handlungen, um Klienten und Klientinnen in ihrem Ausdruck zu unterstützen.

2.2.2 Beratungsbeziehung

Wir achten sorgfältig auf eine professionelle Gestaltung der Beratungsbeziehung.
Konkret bedeutet dies:

  • Im Erstgespräch werden Settings, Möglichkeiten und Grenzen der Beratung besprochen.
  • Die Rolle der Beratungsfachkraft wird vorab und, wenn nötig, während des Beratungsprozesses angesprochen und verdeutlicht.
  • Wir informieren über unser Beschwerdemanagement, womit Kinder, Jugendliche und Erwachsene Machtmissbrauch oder grenzverletzendes Verhalten durch die Beratenden zur Sprache bringen können.
  • Sollte es während der Beratung zu Unklarheiten oder Unsicherheiten hinsichtlich der Beratungsbeziehung kommen, werden diese mit den Klientinnen und Klienten angesprochen.

2.2.3 Persönliche Grenzen

Wir achten persönliche Grenzen und den persönlichen Raum unserer Klienten und Klientinnen.
Konkret bedeutet dies:

  • Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass Kinder, Jugendliche oder Erwachsene die Möglichkeit haben, sich zu distanzieren.
  • Kommt es zu Grenzverletzungen durch Kinder oder Jugendliche gegenüber anderen, wird das entsprechende Verhalten umgehend durch uns unterbunden. Die Regeln werden erklärt und die Folgen des Verhaltens transparent gemacht und reflektiert.
  • Falls es für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen erforderlich erscheint, wird das grenzüberschreitende Verhalten mit den Eltern oder den Kooperationspartnern besprochen. Ziel ist es, das Verhalten in eine positive Richtung zu lenken.
  • Bei abwertenden, verletzenden oder diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen von erwachsenen Klientinnen und Klienten gegenüber anderen benennen wir klar die Grenzen und sorgen für deren Einhaltung.

2.2.4 Nähe und Distanz

Wir tragen die Verantwortung für die professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz. Unser Handeln orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten und weniger an denen der Mitarbeitenden der Beratungsstelle. Beratung schließt private Kontakte aus.
Konkret bedeutet dies:

  • Wir achten in der Beratung stets auf die sensible, professionelle Steuerung der Beratungsbeziehungen und Beratungsprozesse und halten ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis ein.
  • Alle erwachsenen Klientinnen und Klienten werden gesiezt und mit Nachnamen angesprochen.
  • Bei der Fallverteilung wird bei Bedarf das persönliche Lebensumfeld der Beratungsfachkraft berücksichtigt, um die Wahrscheinlichkeit für private Begegnungen zu reduzieren.
  • Wir initiieren keine privaten Kontakte und bauen keine Freundschaften zu Klientinnen und Klienten auf.
  • Kommt es dennoch zu privaten Begegnungen, wird der Umgang damit mit den Klientinnen und Klienten besprochen.
  • Wir nehmen keine Geschenke oder sonstige Angebote von KlientInnen an.
  • Unsicherheiten und Schwierigkeiten werden in einer kollegialen Beratung, im Team oder in der Supervision besprochen.
  • Eigene Impulse und Anteile, die die professionelle Distanz gefährden, werden im Team angesprochen.

2.2.5 Körperkontakt

Wir gehen besonders umsichtig mit dem Thema Körperkontakt um.
Konkret bedeutet dies:

  • Von Seiten der Beratungsfachkraft geht kein Körperkontakt aus.
  • Körperübungen finden ohne direkten Körperkontakt statt. Der Umgang mit Grenzen wird vor der jeweiligen Arbeit besprochen.
  • Braucht ein Kind Nähe, reicht es aus, das Kind neben sich zu setzen. Die Beratenden übernehmen die Steuerung des Kontaktes und benennen die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen. Wir bieten Alternativen an - wie beispielsweise ein Kuscheltier - oder bitten die Eltern, ihrem Kind zu helfen.
  • Bei distanzlosem körperlichem Verhalten von Kindern oder Jugendlichen übernehmen die Beratungsfachkräfte die achtsame Steuerung des Kontakts. Sie benennen Grenzen und Regeln und bieten Alternativen bzw. andere Formen der Unterstützung an.

2.3 Rahmenbedingungen

Zu den Rahmenbedingungen, die den Verhaltenskodex ergänzen, gehören der Umgang mit Medien, der Datenschutz und die physische Sicherheit durch die Räumlichkeiten der Beratungsstelle.

2.3.1 Mediennutzung

Bei der Nutzung von Medien wird besonders sorgfältig vorgegangen. Rechtliche und ethische Grenzen werden geachtet und respektiert. Das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen wird gewahrt.
Konkret bedeutet dies:

  • Filme, Fotos, Spiele und andere medienpädagogische Materialien werden im Sinne des Jugendschutzes altersadäquat und nach pädagogischen Kriterien ausgewählt.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden um Erlaubnis gefragt, bevor sie fotografiert oder gefilmt werden. Es wird respektiert, wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene das nicht möchten.
  • Nach Erstellung von Dokumentationen werden Bilder von den Speichermedien gelöscht.

2.3.2 Datenschutz

Für uns haben Vertraulichkeit und der Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Klienten und Klientinnen höchste Priorität. Unsere Daten werden nach den DSGVO- Richtlinien (s. Anhang C) behandelt.
Konkret bedeutet dies:

  • Klienten und Klientinnen erhalten vor Beratungsbeginn ein ausführliches Informationsschreiben zur Datennutzung und zum Datenschutz.
  • Eine Beratung kann nur stattfinden, wenn der Klient oder die Klientin unserer Datenschutzverordnung zugestimmt hat.
  • Klienten und Klientinnen können ihre Beratungsfachkraft oder den Datenschutzbeauftragten jederzeit auf das Thema ansprechen sowie Fragen und Wünsche äußern.

2.3.3 Räume

Unsere Beratungsstelle soll physische Sicherheit bieten. Dazu ist die Beratungsstelle mit großzügigen Räumlichkeiten ausgestattet.
Konkret bedeutet dies:

  • Beratungs- und Therapiekontakte finden in der Regel nur in den dafür vorgesehenen Räumen statt.
  • Unsere Räume sind jederzeit von außen zugänglich und von innen unverschlossen.
  • Der Magnet an der Tür symbolisiert, dass eine Beratung stattfindet. Kurzes Klopfen und Eintreten ist jederzeit möglich.
  • Nach Absprache und Zustimmung der Klienten und Klientinnen können Beratungen auch im Freien, wie beispielsweise bei Beratungsspaziergängen, oder online umgesetzt werden.
  • Bei der Telefon- oder Videoberatung achten wir auf eine möglichst neutrale und ungestörte Umgebung in der Beratungsstelle oder in unseren Privaträumen.
  • In erlebnispädagogischen Settings außerhalb der Beratungsstelle achten wir besonders sorgfältig auf persönliche Grenzen und Schutzräume und thematisieren dies auch.

Ihre Rechte bei uns (Erwachsene)

Ihre Rechte bei uns (Erwachsene)
Ihre Rechte bei uns (Erwachsene)
  1. Recht auf Information
    Wir geben Auskunft über:
    • die Art der Beratung
    • die angebotenen Dienstleistungen
    • mögliche Kosten
    • die Qualifikation der Berater und Beraterinnen
    • den Beratungsprozess
    • unsere Erwartungen an Sie
  2. Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz
    • Wir beachten die Vertraulichkeit der Inhalte.
    • Wir beachten, dass die Weitergabe persönlicher Daten nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgt.
    • Wir beachten den Schutz der Daten gemäß den Datenschutzgesetzen
    Diese Rechte gelten mit Ausnahme der gesetzlichen Meldepflichten bei Gefährdungen.

  3. Recht auf qualifizierte Berater und Beraterinnen
    Wir sind qualifizierte Fachkräfte mit den notwendigen Fachkenntnissen und Erfahrungen.

  4. Recht auf Eigenbestimmung
    Sie entscheiden:
    • ob Sie unsere Beratung annehmen,
    • welche Themen besprochen werden,
    • wann die Beratung beendet wird.
  5. Recht auf barrierefreien Zugang
    Wir treffen Vorkehrungen, damit alle Menschen unabhängig von körperlichen Einschränkungen Zugang zu unseren Angeboten haben.

  6. Recht auf Unterstützung
    Wir unterstützen Sie dabei:
    • eigene Ziele zu entwickeln
    • realistische und sinnvolle Wege zu planen
    • passende Lösungen zu finden
  7. Recht auf respektvolle Behandlung und Gleichbehandlung
    Diskriminierung, Mobbing oder unfairer Umgang haben bei uns keinen Platz. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen.
    Wir respektieren Ihre persönlichen Grenzen.

  8. Recht auf DokumentationSie erhalten Informationen zu wichtigen Aspekten des Beratungsprozesses, wie z.B.
    • den vereinbarten Zielen
    • Maßnahmen
    und haben ein Recht auf Einsichtnahme in bestimmte Dokumente der Beratung.

  9. Recht auf Feedback und Beschwerden
    Sie dürfen uns jederzeit Rückmeldung geben. Sprechen Sie mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin oder der Leitung unserer Beratungsstelle. Nutzen Sie unseren Briefkasten im Wartebereich.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an erziehungsberatung@LRA-starnberg.de
    Melden Sie sich bei der Beschwerdestelle des Landratsamtes: 08151 14877 140, kritik@LRA-starnberg.de
    oder bei der Landesombudsstelle 089 124793 4000

Informationen zur Beratungsstelle als Schutzraum (Erwachsene)

Informationen zur Beratungsstelle als Schutzraum (Erwachsene)
Informationen zur Beratungsstelle als Schutzraum (Erwachsene)

Wir möchten, dass es Ihnen bei uns gut geht und Sie sich bei uns sicher fühlen!

Was uns für Ihren Aufenthalt in der Familienberatung wichtig ist:

  1. Wir respektieren Ihre persönlichen Grenzen.
    "Stopp" heißt für uns, dass wir unterbrechen und mit Ihnen einen Weg suchen, der für Sie in Ordnung ist!

     

  2. Durch die Beratung entsteht eine Beratungsbeziehung.
    Das heißt, wir gestalten die Beratung gemeinsam so, dass wir das notwendige Vertrauen aufbauen, um Vertrauliches besprechen zu können, aber auch einen guten Abstand behalte, um Ihre Grenzen zu wahren.

     

  3. Wir sind im Kontakt mit Ihnen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
    Von uns erfährt niemand, dass Sie bei uns sind oder was in der Beratung besprochen wird. Außer Sie erlauben es!

     

  4. Alle Informationen / Daten, die wir im Rahmen der Beratung von Ihnen erhalten haben, werden i.d.R. nach dem Ende der Beratung von uns wieder gelöscht.

     

  5. Wenn es Ihnen in unserer Beratungsstelle aus irgendeinem Grund nicht gut ging, möchten wir Sie bitten uns davon zu berichten! Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • Sagen Sie es dem/der Berater/in direkt oder einer anderen Person in der Beratungsstelle!
    • Nutzen Sie unseren Rückmelde-Briefkasten oder unser Online-Formular!
    • Sie können auch den Beschwerdeweg des Landratsamtes nutzen!

Deine Rechte bei uns (Kinder und Jugendliche)

Deine Rechte bei uns (Kinder und Jugendliche)
Deine Rechte bei uns (Kinder und Jugendliche)
  1. Du darfst Fragen stellen
    Wir erklären dir:
    • warum du hier bist
    • was wir zusammen machen
    • wer wir sind
    • und wie die Beratung abläuft
  2. Deine Geheimnisse sind geschützt
    Was du erzählst, bleibt unter uns
    Wichtig: Wenn jemand in Gefahr ist, müssen wir Erwachsene manchmal Hilfe holen

  3. Die Beraterinnen und Berater helfen dir
    Wir sind dafür da, dich zu unterstützen. Wir hören dir zu und nehmen dich ernst.

  4. Du darfst miteintscheiden
    Du entscheidest:
    • worüber du sprechen möchtest
    • was dir wichtig ist
    • und ob du eine Pause machen möchtest
  5. Alle dürfen kommen
    Wir möchten, dass jede und jeder zu uns kommen kann - egal ob mit oder ohne Einschränkungen.

  6. Du bekommst UnterstützungWir helfen dir:
    • Probleme besser zu verstehen
    • Lösungen zu finden
  7. Alle werden freundlich behandelt
    Bei uns darf niemand ausgelacht oder unfair behandelt werden.
    Egal:
    • wie du aussiehst
    • woher du kommst
    • woran du glaubst
    • oder wen du lieb hast
  8. Du darfst wissen, was aufgeschrieben wird
    Manchmal schreiben wir etwas auf. Du darfst fragen, was notiert wurde.

  9. Du darfst "Nein" oder "Stopp" sagen
    ...wenn dir etwas zu viel ist, dir nicht gefällt oder du dich nicht wohl fühlst.

  10. Deine Meinung ist uns wichtig!
    Deine Meinung hilft uns, besser zu werden und unsere Beratung so zu gestalten, dass dir wirklich hilft.
    Wir freuen uns über dein Feedaback - egal ob etwas gut war odre wir etwas verbessern können.

Informationen zur Beratungsstelle als Schutzraum (Kinder und Jugendliche)

Informationen zur Beratungsstelle als Schutzraum (Kinder und Jugendliche)
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Du bist wichtig!

In unserer Beratungsstelle gelten diese Versprechen für dich:

  1. Du kannst hier Vertrauen haben.
    Uns ist wichtig, dass du dich bei uns wohlfühlst.

     

  2. Du darfst alle Wünsche und Sorgen sagen.

     

  3. Du darfst hier Stopp sagen, wenn dir etwas nicht gefällt oder dir irgendetwas zu viel ist.

     

  4. Wir sagen niemandem weiter, was du uns erzählt hast und dass du hier warst. Ausser du willst und erlaubst es.

Schön, dass du hier bist!

 

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Rückmeldepostkarte Kinder Seite 2
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Zuständige Stelle

Kinder-, Jugend- und Familienberatung Gilching

Rudolf-Diesel-Straße 5
82205 Gilching
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erziehungsberatung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/kijufa

Servicezeiten

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in Starnberg: Moostraße 5, 82319 Starnberg

Sekretariat

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9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Beratungszeiten
Montag bis Freitag
9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
nach individueller Vereinbarung


Anmeldung
Montag bis Freitag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
telefonisch oder persönlich


in Gilching: Rudolf-Diesel-Straße 5, 82205 Gilching

Sekretariat

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Beratungszeiten
Montag bis Freitag
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nach individueller Vereinbarung


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Montag bis Freitag
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telefonisch oder persönlich