Bohranzeige
über dieses Formular ...
- Formular-Link: form00243
- Stand: 18.12.2018
Fachliche Informationen
Benutzerhinweise
Unsere Form- Info- und Merkblätter werden als PDF-Datei oder ausfüllbare Web-Seite bereitgestellt.
Um die Formulare am Bildschirm Ihres Gerätes zu nutzen benötigen Sie auf Ihrem Gerät einen aktuellen Internet-Browser oder PDF-Betrachter, der das Anzeigen und Ausfüllen von Formulardateien unterstützt.
Um alle Funktionen in PDF-Formularen nutzen zu können, empfehlen wir eine aktuelle Version der Software Adobe Reader.
Die Hersteller moderner Web-Browser haben inzwischen eigene Komponenten zum Darstellen von PDF-Dateien integriert. Die Funktionen Ausfüllen, Abspeichern und Absenden von PDF-Formularen werden hierbei aber nicht immer unterstützt.
Details zum Funktionsumfang erhalten Sie in der Software-Dokumentation des Herstellers.
Ein Web-Formular können Sie direkt in Ihrem Internet-Browser vervollständigen.
Dabei werden Sie schrittweise durch den Ausfüllvorgang geführt.
JavaScript muss dazu in Ihrem Web-Browser aktiviert sein.
Unsere PDF-Formulare können Sie in einem geeigneten PDF-Betrachter vervollständigen und speichern. Um einen Antrag rechtswirksam einzureichen, können Sie geeignete elektronische Verfahren verwenden (siehe weiter unten bei Schriftform ersetzende Funktion) oder Sie drucken das ausgefüllte Formular auf Papier aus und unterschreiben es handschriftlich.
Form- und Infoblätter
Formblätter sind Formulare oder Fragebögen, die Sie größtenteils direkt am Bildschirm ausfüllen, abspeichern, ausdrucken oder online weiterleiten können
Merk- und Infoblätter enthalten Hinweise zum Ausfüllen von Formblättern oder Informationen zu Verwaltungsverfahren.
externe Dokumente sind Form- und Merkblätter von anderen Behörden oder Einrichtungen, die für Verwaltungsverfahren im Landratsamt Starnberg verwendet werden können.
Technische und rechtliche Hinweise
Ein Großteil unserer Formulare enthält markierte Felder die Sie mit Ihren Angaben ergänzen können.Unsere Formulare beinhalten unterschiedliche Funktionalitäten.
Dabei kommen teilweise auch Ausfüllhinweise und Plausibilitätskontrollen zum Einsatz, die prüfen, ob in den Formularfeldern sinnvolle Einträge getätigt wurden.
Pflichtfelder in Web-Formularen sind zu Ihrere Orientierung gekennzeichnet.
Wir empfehlen die sicherheitsrelevanten Einstellungen Ihrer PDF- und Internetsoftware regelmäßig zu prüfen und mit den angebotenen Update-Machnismen immer auf dem neuesten Stand zu halten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt auf der Internetseite BSI für Bürger (https://www.bsi-fuer-buerger.de) entsprechende Tipps und Anleitungen heraus.
Sie haben abhängig von der Konfiguration Ihres Betriebssystems, Ihres Internet-Browsers, des PDF-Betrachters und des betroffenen Online-Dokumentes die Möglichkeit
- das Formular inklusive Ihrer Einträge auf Ihrem PC abzuspeichern
- Kommentare anzubringen
- Dateianhänge zu integrieren
- ausgefüllte Formulare elektronisch einzureichen
- Formlare als Vorlage für weitere Anträge auf Ihrem PC zu hinterlegen
Schrittweise erfolgt die Umsetzung von barrierearmen Online-Formularen. Da der Erstellungs- und Pflegeaufwand für barrierearme Inhalte hoch ist kann die Umsetzung nur Zug um Zug erfolgen.
Jedes Online-Formular enthält Angaben zum Datenschutz.
Digitale Signatur (Schriftform ersetzende Funktion)
Für einige Verwaltungsverfahren ist bereits eine komplett medienbruchfreie Online-Abwicklung möglich.
Eine Übersicht unserer Online-Dienste erhalten Sie unter » Bürgerservice Online.
Hinweise zu den Möglichkeiten einer rechtswirksamen und sicheren Einreichung von Anträgen erhaten Sie unter » elektronische Kommunikation.
Ein rechtswirksamer Antrag kann i.d.R. nur mit einer handschriftlichen, eigenhändigen Unterschrift oder einer elektronisch ersetzenden Form davon eingereicht werden.
Es genügt daher in der Regel nicht, wenn Sie digital komplettierte Formulare per E-Mail an uns senden.
Dieses Vorgehen ist auch wegen der ungeschützten Datenkommunikation bei der Übertragung personenbezogener Daten nicht zu empfehlen.
Details zur Abwicklung des betroffenen Verwaltungsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Fachbereich.
Online-Formulare (Schriftform ersetzende Funktion)
Das Landratsamt Starnberg stellt die vorhandenen PDF-Formulare schrittweise auf Web-Formulare um, die barrierefrei sind und elektronisch eingereicht werden können: Formular-Übersicht.
Für die medienbruchfreie Abwicklung wird ein Bürgerkonto benötigt.
Beispiel-Formular mit Schaltfläche Bürgerkonto-Login. Damit lassen sich Anträge komplett elektronisch einreichen.
Voraussetzungen:
- Internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Web-Browser
- Bürgerkonto (erfordert eine einmalige Registrierung)
- Neuer Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel oder Authega als Authtifizierungs-Komponente
- Bei Nutzung des neuen Personalausweises: ein Ausweis-Lesegerät oder alternativ ein modernes Handy, sowie die Ausweis-App
Unsere online einreichbaren Formulare verfügen über eine verschlüsselte Datenübertragung.
Die Antworten des Landratsamtes Starnberg können verschlüsselt in den sicheren Postkorb des Bürgerkontos übertragen oder über unsere sicheres Mail-Portal gesendet werden (sicherer Rückkanal).
Weitere Informationen zum sicheren Postkorb erhalten Sie im Bürgerservice-Portal.
Sicherer Dialog (Schriftform ersetzende Funktion)
- Beschreibung:
Der sichere Dialog ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Starnberg.
Er wirkt Schriftform ersetzend. Ein Ausdruck auf Papier mit handschriftlicher Unterschrift ist bei Nutzung dieses Dienstes nicht mehr erforderlich.
Sie können auf diesem Weg daher auch Anträge oder Widersprüche komplett elektronisch bei uns einreichen, entweder als formlosen Text oder als Datei-Upload.
Die Antworten des Landratsamtes Starnberg werden verschlüsselt in den sicheren Postkorb des Bürgerkontos übertragen (sicherer Rückkanal). - Adresse: https://www.lk-starnberg.de/SichererDialog
- Internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Web-Browser
- Bürgerkonto (erfordert eine einmalige Registrierung)
- Neuer Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel oder Authega als Authtifizierungs-Komponente
- Bei Nutzung des neuen Personalausweises: ein Ausweis-Lesegerät oder alternativ ein modernes Handy, sowie die Ausweis-App
Datenschutzhinweise
- Für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise des Landratsamtes Starnberg.
- Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung werden nachfolgend beschrieben.
- Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich:
» zuständiger Bereich:-
Wasserrecht
Team 502
Schloßbergstraße 1
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-359
Fax: 08151 148-473
E-Mail: wasserrecht@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Raum: 2. Obergeschoss
Internet: https://www.lk-starnberg.de/502
-
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit folgender Verwaltungsdienstleistung: Bohranzeige
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148 - 0
Fax: 08151 148 - 292
E-Mail: info@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
1.7 SF
Stabsfunktion 1.7
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-225
Fax: 08151 148-292
E-Mail: info@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Raum: 108 a
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Im Bayernportal werden die Verwaltungs-Dienstleistungen und Datenverarbeitungen der Landratsämter in Bayern ausführlich mit Rechtsgrundlagen beschrieben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie auf der Internetseite der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns abrufen.
Für dieses Formular liegen derzeit keine weiteren Angaben zur Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten vor.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Starnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Starnberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Version dieser Datenschutzerklärung: 20181218_|Fbl_form00243|Doc_613.12331.1