Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist die zentrale Anlaufstelle sowohl für junge Menschen, Mütter, Väter und andere Familienangehörige, als auch für Fachkräfte und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Der ASD deckt dabei ein vielfältiges und breites Spektrum an Leistungen ab. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Vermittlung und Planung von Hilfen zur Erziehung und der Kinderschutz.
Aufgaben und Rechtsgrundlagen
Der ASD ist Ihr Ansprechpartner für die folgenden Dienstleistungen:
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8a des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII); Artikel 14 Absätze 3 und 5 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes - Jugendwohnen
§ 13 Absatz 3 SGB VIII - Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere in Form von Beratung und Hilfe
§ 16 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 19 SGB VIII - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 20 SGB VIII - Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
§ 21 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung, entsprechende Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung, mit Ausnahme der Erziehungsberatung
§§ 27, 29 bis 35, 36 bis 41a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen, entsprechende Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
§§ 35a bis 41a SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42 SGB VIII - Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
§§ 42a SGB VIII - Altersfeststellung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme
§ 42f SGB VIII - Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
mit Ausnahme der vom Besonderen Sozialen Dienst (BSD) Trennung und Scheidung oder vom BSD Vollzeitpflege und Adoption betreuten Verfahren
§ 50 SGB VIII
Hinweise
Die Zuständigkeit der im Allgemeinen Sozialen Dienst tätigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Pädagoginnen und Pädagogen richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der betreffenden Familie.
Weiterführende Informationen
Beim Bayerischen Landesjugendamt finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Hilfe zur Erziehung.