Ersatzführerschein wegen Verlust
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist dann erforderlich, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde.
Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten wird eine Wartezeit von etwa 3 Wochen vor Antragstellung empfohlen, da erfahrungsgemäß eine Reihe verloren oder gestohlen geglaubter Führerscheine wieder beim Besitzer auftauchen (nach Antragstellung besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheins und Entrichtung der Gebühren).
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache im Landratsamt Starnberg erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin: zur Online-Terminvereinbarung
Welche Unterlagen werden für den Ersatzführerschein benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Biometrisches Passbild
- Abgabe der Versicherung an Eides Statt bei Verlust (das Formblatt erhalten Sie vor Ort)
oder
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Wenn beim Verlustantrag gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr spätestens bis 3 Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich) beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen:
- Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV. Welche Ärzte diese Untersuchung durchführen, wird in § 67 FeV beschrieben
- Ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV des Hausarztes oder eines anderen Arztes
Wo erhalte ich das benötigte Formular?
Wie viel kostet der Ersatzführerschein?
- bei Ersatz oder Verlust des Führerscheins 41,30 €
Sie erhalten bei Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung per Post.