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Berufskraftfahrerqualifikation - Schlüsselzahl 95

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Grundsätzlich benötigt jeder, der ein Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken fährt einen Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. den Eintrag der Schlüsselzahl 95.
Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, kann vom Landratsamt Starnberg nicht beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber oder die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Seit Mai 2021 wird für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Die Schlüsselzahl 95 erscheint seitdem nicht mehr auf dem Führerschein.
Noch gültige Führerscheine, welche den Eintrag 95 haben, bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Bei der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie auch einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Voraussetzungen

Um einen Fahrerqualifizierungsnachweis zu erhalten muss man „grundqualifiziert“ sein.
Diese Grundqualifikation wird durch eine Prüfung bei der IHK erworben. Hier gibt es verschiedene Prüfungen. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter: Berufskraftfahrer BKrFQG | IHK München (ihk-muenchen.de)

Neben dieser Möglichkeit des Erwerbs der Grundqualifikation ist jeder „grundqualifiziert“, der vor dem 09.09.2008 eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D, D1E oder DE bzw. ab dem 09.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, BE erworben hat.
Wer die alte Fahrerlaubnisklasse 3 erworben hat ist ebenfalls „grundqualifiziert“.

Außerdem erwirbt man die Grundqualifikation durch Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in bzw. Fachkraft im Fahrbetriebs

Im Anschluss an die Grundqualifikation sind im 5-Jahres-Rhythmus Weiterbildungen (Module) zu absolvieren.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Grundqualifikation oder die Weiterbildungen. Diese erfolgt mittlerweile elektronisch durch die Stelle, bei der Sie die jeweilige Grundqualifikation/Weiterbildungen absolviert haben.

Wie kann ich den Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen?

Sie haben die Möglichkeit den Antrag per Post einzureichen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen per Post nach Hause gesandt.
Falls Sie den Antrag im Landratsamt Starnberg abgeben möchten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich (z.B. über Terminvereinbarung online).

Wo erhalte ich das Antragsformular?

Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kostet 35,00 €.

Informationen zu Fahrerqualifizierungsnachweisen aus dem Ausland

Bei einer Nachfrage zu der Gültigkeit eines ausländischen Fahrerqualifizierungsnachweises oder einer im Ausland absolvierten Grundqualifikation/Weiterbildung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt Starnberg.

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr