Arten- und Biotopschutz
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Allgemeiner Artenschutz
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Artenhilfsprojekte
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Besonderer Artenschutz
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Die von den Alpen kamen
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Fledermausnotruf
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Landschaftspflege, Artenschutz und Artenhilfsmaßnahmen
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Neophytenbekämpfung
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Renaturierung von Mooren
Artenschutz und Biodiversität
Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Ihre Lebensräume schwinden. Sie sind daher gesetzlich unter Schutz gestellt. Unter Artenschutz werden zwei verschiedene Dinge verstanden:
Die Erhaltung , Schaffung und Vernetzung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen.
So soll gesichert werden, dass diese Arten und die Sortenvielfalt in unserer Natur erhalten bleiben. Artenschutz- und -hilfsmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dazu gibt es bereits im eigenen Garten verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiere. Die Untere Naturschutzbehörde verfolgt auf der Grundlage des Arten- und Biotopschutzprogaramms verschiede Artenhilfsprojekte. Die Natura 2000 Verordnungen der EU zielen ebenfalls auf den Artenschutz. Durch entsprechende Management- oder Entwicklungsplanungen sollen die Lebensraumbedingungen für definierte Zielarten und Lebensräume gesichert und verbessert werden. So wurde im Rahmen des Gewässerentwicklungsplanes für den Starnberg See zum Artenschutz ein Zonierungkonzept entwickelt um Vögeln und Fischen ungestörte Ruhezonen zu ermöglichen. Die ökologischen Durchlässigkeit von Wanderbarrieren wie Straßen, Schienen und Wehre (Biotopverbund) sollen verbessert werden. Unbeabsichtigte Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenarten, oder deren Lebensräume, durch Unkenntnis, Vorurteile, falsche oder unzeitgemäße Bewirtschaftungen muss mit Information und Aufklärung begegnet werden.
Weitere Informationen zur Thematik:
Merkblatt Grabenräumung (pdf, derzeit in Überarbeitung) eine Veröffentlichungen der Unteren Naturschutzbehörde
erhalten Sie unter der Website Bayern Arche des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden.Die Untere Naturschutzbehörde gibt sowohl Auskünfte über die Haltung von besonderen Tierarten (Besitzverbote, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Tiergehegegenehmigungspflichten) als auch Informationen zu wildlebenden Tieren (z.B. Hornissen, Wespen, Schlangen, Fledermäuse, Igel,...)
Biotopverbund
Die dadurch eintretende Verinselung der Lebensräume ist maßgeblich für das Artensterben verantwortlich, weil der Genaustausch innerhalb von Arten und Populationen eingeschränkt wird. Ein wirksamer Schutz des Naturhaushalts kann daher nicht allein über die Sicherung einzelner verbliebener naturnaher Restflächen erreicht werden, sondern bedarf der Errichtung eines Biotopverbundes.
Ziel des Biotopverbundes ist die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger, ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. Dabei stehen die Ansprüche der heimischen Arten an ihren Lebensraum im Vordergrund. Verbundsysteme sollen den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten.
Die zuständigen Naturschutzbehörden wählen die geeigneten Biotopverbundflächen aus und gewährleisten deren dauerhafte Sicherung.
Als erster Schritt ist deshalb von den zuständigen Naturschutzbehörden nach fachlichen Kriterien zu ermitteln, welche Flächen für den Biotopverbund in Frage kommen. Dazu müssen sie sowohl die zu schützenden Tiere und Pflanzen als auch die vorhandenen Lebensräume dokumentieren.
In einem zweiten Schritt sind die notwendigen Pflegemaßnahmen zu definieren um die Biotopqualität langfristig zu sichern. Dies geschieht mit Hilfe eines Pflegemanagements unter Mitwirkung von Landwirten sowie von Naturschutzverbänden.