Erholungsgebiete im Landkreis Starnberg
Erholungsgebiete sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen.
Im Landkreis Starnberg gibt es folgende Erholungsgebiete:
- Kempfenhausen (Percha) - 7,4 ha
- Oberndorf (Wörthsee) - 10,6 ha
- Pilsensee-Ost (Seefeld) - 1,5 ha
- Wartaweil (Andechs) - 2,0 ha
- Rieder Wald (hat nur kleine Badefläche – eher zum Wandern geeignet) - 16,4 ha
Die Betreuung der Erholungsgebiete erfolgt durch einen Mitarbeiter des Landkreises, der personell bei der Unteren Naturschutzbehörde angesiedelt ist. Die Benutzung dieser Erholungsgebiete wird durch Kreissatzung geregelt.
Erlaubt ist in den Erholungsgebieten
Verboten ist
- in den Erholungsgebieten Kraftfahrzeuge benutzen
- die Grünanlagen und die Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst zu verändern
- mit harten Bällen (z. B. Lederbällen) außerhalb ausdrücklich für diesen Zweck zugelassener Flächen zu spielen
- andere Besucher, insbesondere durch den Betrieb von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten oder durch sonstigen Lärm, zu belästigen
- offene Feuerstellen zu errichten
- zu nächtigen oder zu Zelten
- während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) Tiere mitzubringen
- Waren aller Art zu vertreiben
Ausnahmen hierzu bedürfen der Genehmigung des Landratsamtes.
Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen die Verbote verstößt kann mit Bußgeld belegt werden.
Das Mitbringen von Hunden wird in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.
Toilettenanlagen
Die öffentlichen Toilettenanlagen in den Erholungsgebieten sind in der Regel während der Badesaison vom 01.05. bis 30.09. geöffnet.
Die Öffnung der Toilettenanlagen in der kalten Jahreszeit ist nicht möglich, da die Anlagen nicht frostsicher sind.
Parken
Die Benutzung der Parkplätze in den Erholungsgebieten Kempfenhausen und Oberndorf ist gebührenpflichtig bzw. entgeltpflichtig. Die Gebührenpflicht am Parkplatz des Erholungsgebiets Kempfenhausen ergibt sich aus der Parkgebührenordnung der Stadt Starnberg. Am Parkplatz des Erholungsgebiets Oberndorf erfolgt die Erhebung von Entgelten durch den Grundeigentümer bzw. einen vom ihm beauftragten Dritten.
Kempfenhausen
Gebührenpflicht täglich in der Zeit von 9-21 Uhr (Höchstparkdauer von 12 Stunden)
1 Stunde 2,50 Euro
2 Stunden 5,00 Euro
3 Stunden 7,50 Euro
Tagesticket 10,00 Euro
Oberndorf
Tagestarife (9-19 Uhr):
1 Stunde frei
ab der 2. Stunde 2,00 Euro/Stunde
Tagesticket 6,00 Euro
Nachttarife (0-9 Uhr):
1 Stunde frei
ab der 2. Stunde 2,00 Euro/Stunde
Nachtticket 16,00 Euro