Kreuzlinger Forst
Das Landschaftsschutzgebiet »Kreuzlinger Forst« wurde im Jahr 1985, mit einer Größe von ca. 2293 ha, ausgewiesen. Der Kreuzlinger Forst, der Pentenrieder Schlag, das Unterbrunner Holz, das Frohnloher Buchet und die angrenzenden Freiflächen werden von den geschützten Landschaftsteilen umfasst.